Neue FBA-Gebühren: So teuer wird das Vernichten von Übergrößen

Veröffentlicht: 23.07.2019
imgAktualisierung: 23.07.2019
Geschrieben von: Markus Gärtner
Lesezeit: ca. 2 Min.
23.07.2019
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Amazon-Logo mit Geld
rvlsoft / Shutterstock.com
Amazon ändert zum 3.9.2019 die FBA-Gebühren für Remissionen und Entsorgung. Vor allem für die Vernichtung von Übergrößen müssen Händler mehr zahlen. Was kann man als Händler tun?


Händler müssen sich zum 3. September auf einige Änderungen der Remissions- und Entsorgungsgebühren beim Versand durch Amazon einstellen und ihre Strategie anpassen.

Erst vor Kurzem kochte noch die Debatte um Retouren und die Vernichtung von Neuware. Jetzt wird das Thema Entsorgung und Umgang mit schwer verkäuflicher Ware auch für europäische Händler auf Amazon relevanter, denn ab dem 3. September treten neue Remissions- und Entsorgungsgebühren in Kraft, wie Amazon im Seller Central bekannt gab. Diese betreffen alle Händler, die den Versand durch Amazon (FBA) nutzen.

Grenzüberschreitende Remissionen werden billiger

Billiger werden demnach die Gebühren für grenzüberschreitende Remissionen für Artikel, die in Deutschland, Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien, Polen und der Tschechischen Republik lagern. Für die Lagerorte Deutschland, Polen und die Tschechische Republik halbieren sich die Gebühren etwa, abhängig von der Gewichtsklasse und dem Zielort. Für ein Produkt unter 100 Gramm mit dem Ziel Westeuropa sinkt der Preis zum Beispiel von 4,25 Euro auf 2,15 Euro. Auch die Remission für Einheiten in Standardgröße und Übergröße in Logistikzentren innerhalb des Vereinigten Königreichs wird billiger. Die Gebühren für Remissionen innerhalb Deutschlands bleiben unverändert.

Entsorgung übergroßer Artikel wird teurer

Teurer wird für Händler vor allem die Entsorgung von Artikeln in Übergröße. In Deutschland wird zum Beispiel die Entsorgung von Waren, die mehr als 5001 Gramm wiegen, von 25 Cent pro Einheit auf 3 Euro plus 40 Cent pro zusätzlichem Kilo steigen. Amazon definiert die Übergröße bei einer verpackten Einheit abhängig von Gewicht und Seitenlänge des Pakets. Als übergroß gilt demnach ein Gewicht von mehr als 12 Kilogramm. Die Seitenlängen dürfen maximal 45, 34 sowie 26 Zentimeter auf der kürzesten Seite betragen. 

Amazon selbst begründet die Änderungen mit der nötigen „Aufrechterhaltung des Serviceniveaus“. Aufgrund der neuen Gebühren könne es sich für Amazon Seller lohnen, unverkäufliche FBA-Artikel zu remissionieren und im Zweifelsfall selbst zu entsorgen, rät die Internet World

Alle Änderungen zu den neuen Gebühren finden sich in einer Übersicht hier im Seller Central oder bei Revoic.

Veröffentlicht: 23.07.2019
img Letzte Aktualisierung: 23.07.2019
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Markus Gärtner

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