Kommentar: Amazon sperrt Produkte automatisch – Algorithmus braucht dringend Nachhilfe!

Veröffentlicht: 29.01.2019
imgAktualisierung: 29.01.2019
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
29.01.2019
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ca. 2 Min.
Schüler sitzt an Schulbank.
panitanphoto / shutterstock.com
Der Amazon Algorithmus soll Markenrechtsinhaber vor Produktpiraterie schützen und schießt dabei übers Ziel hinaus.


Um Markenrechtsverletzungen vorzubeugen, sperrt Amazon vollautomatisch Produkte.

Der Schutz von Markenrechten ist generell eine gute Sache; allerdings muss die künstliche Intelligenz von Amazon in Sachen Markenschutz wohl noch einmal auf die Schulbank. Was eigentlich gut gemeint ist, ist nämlich alles andere als gut gemacht: Konkret geht es dabei um das vorsorgliche automatische Sperren von Angeboten, die fremde Markenrechte verletzen könnten.

Amazon handelt vorsorglich

Wie uns eine Leserin kürzlich berichtete, ist der Algorithmus, der eigentlich Markeninhaber vor Produktpiraterie schützen sollte, für sie ein sehr großes Ärgernis: Die Händlerin verkauft auf Amazon verschiedene Produkte mit Ankermotiv. Selbstverständlich kommt das Wort „Anker” auch in den Produktbeschreibungen vor und genau hier liegt das Problem. „Anker” ist nämlich eine bei Amazon registrierte Marke für Elektroartikel – und damit die Rechte des entsprechenden Elektronik-Händlers nicht verletzt werden, wurden rein vorsorglich die Produkte der Leserin gesperrt.

Markenrechtsverletzung?!

Selbst der Nicht-Jurist sollte bei diesem Fall gedanklich ins Stolpern kommen: Jemand lässt sich „Anker” als Marke bei Amazon schützen und im Ergebnis sperrt der Algorithmus Produkte, in deren Beschreibung aufgrund der Warengestaltung das Wort „Anker” vorkommt. Das sind nicht nur in nicht-juristischer Sicht zwei verschiedene Paar Schuhe: Offensichtlich hat sich der Elektronikverkäufer „Anker” als Logo bei Amazon Brand Registry schützen lassen.

Um diese Marke „Anker” zu verletzen, müsste eine sogenannte Rufausbeutung vorliegen: Jemand anderes, als der Markeninhaber, müsste die Marke so verwenden, dass für den Kunden eine Verwechslungsgefahr besteht. Das ist bei den Produkten der Leserin aber genau nicht der Fall: Sie verwendet das Wort „Anker” hier eindeutig für beschreibende Zwecke. Es taucht weder als Name noch als Aufdruck auf den Produkten auf. Außerdem verkauft sie keinerlei Elektronik. Eine Verwechslungsgefahr zwischen der Marke „Anker” und Produkten, mit dem Motiv „Anker” ist absolut ausgeschlossen.

Ab auf die Schulbank!

Auch wenn es Amazon mit seinem Algorithmus sicherlich nur gut meint, muss hier noch einiges getan werden: Das vollautomatisierte Handeln der Software, führt hier zu Sperrungen, die in keinster Weise zu rechtfertigen sind. Nicht zuletzt wird dadurch natürlich auch massiv in die Rechte der Betroffenen eingegriffen: In der Zeit, in der die Produkte vorsorglich gesperrt sind, können sie natürlich nicht verkauft werden. Das wirkt sich auch aufs Ranking aus. Außerdem müssen sie sich unnötigerweise damit auseinandersetzen, im Verdacht zu stehen, Produktpiraterie zu betreiben.

Veröffentlicht: 29.01.2019
img Letzte Aktualisierung: 29.01.2019
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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