Markenrechtsverletzung?!
Selbst der Nicht-Jurist sollte bei diesem Fall gedanklich ins Stolpern kommen: Jemand lässt sich „Anker” als Marke bei Amazon schützen und im Ergebnis sperrt der Algorithmus Produkte, in deren Beschreibung aufgrund der Warengestaltung das Wort „Anker” vorkommt. Das sind nicht nur in nicht-juristischer Sicht zwei verschiedene Paar Schuhe: Offensichtlich hat sich der Elektronikverkäufer „Anker” als Logo bei Amazon Brand Registry schützen lassen.
Um diese Marke „Anker” zu verletzen, müsste eine sogenannte Rufausbeutung vorliegen: Jemand anderes, als der Markeninhaber, müsste die Marke so verwenden, dass für den Kunden eine Verwechslungsgefahr besteht. Das ist bei den Produkten der Leserin aber genau nicht der Fall: Sie verwendet das Wort „Anker” hier eindeutig für beschreibende Zwecke. Es taucht weder als Name noch als Aufdruck auf den Produkten auf. Außerdem verkauft sie keinerlei Elektronik. Eine Verwechslungsgefahr zwischen der Marke „Anker” und Produkten, mit dem Motiv „Anker” ist absolut ausgeschlossen.
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