Im Sellercentral Onlineforum hat Amazon eine kleine, aber dennoch wichtige Änderung für den Versand durch Amazon angekündigt. Die Richtlinie „Zertifizierung von Paketmaßen“ gibt dabei vor, auf welche Art Artikelmaße gemessen werden müssen, damit Amazon eine korrekte Versandgebühr kalkulieren kann. Noch bis 31. Oktober können Händler:innen ihre bestehenden Angaben überprüfen.
Was gilt als zertifizierte Messung?
Die Richtlinie „Zertifizierung von Paketmaßen“ wurde bereits im August eingeführt und betrifft zunächst lediglich Händler:innen mit einer registrierten Geschäftsadresse in Deutschland. Eine Ausweitung auf weitere Märkte ist jedoch geplant. Ausgenommen sind derzeit noch Übergröße-Artikel sowie besonders sperrige Waren.
Die Versandgebühren der betreffenden Waren werden künftig ausschließlich anhand ihrer zertifizierten Abmessungen berechnet. Zertifiziert bedeutet in diesem Fall, dass zur Bemessung ein nach der EU-Richtlinie über Messinstrumente berechtigtes Messinstrument genutzt wird. Auf gut Deutsch: ein Maßband.
Konkretere Informationen zur Abmessung und Gewichtsermittlung fasst Amazon auf einer Hilfeseite zusammen.
Noch bis Ende Oktober Artikelmaße prüfen
Wirklich viel ändert sich durch die Richtlinie nicht. Bereits zuvor konnten Händler:innen eigene Artikelmaße angeben, dabei war jedoch nicht genauer definiert, welche Messinstrumente zulässig sind. Kam es zu Konflikten oder Abweichungen, galten Amazons eigene Abmessungen als maßgeblich.
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