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Amazon kündigt Verbesserungen bei FBA-Rückerstattungen an

Veröffentlicht: 16.10.2024
imgAktualisierung: 16.10.2024
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
16.10.2024
img 16.10.2024
ca. 2 Min.
Amazon-Warenlager-Schild vor Logistikzentrum
franky242 / Depositphotos.com
Gute Nachrichten: Am 15. Januar 2025 treten wichtige Neuerungen im Fulfillment by Amazon (FBA)-Programm in Kraft.


Amazon schraubt mal wieder an seinen internen Prozessen. Der Konzern hat angekündigt, die Rückerstattung von verloren gegangenen Artikeln anders regeln zu wollen. Der Fokus liegt dabei auf dem Rückerstattungsprozess zwischen Amazon und seinen Sellern bei Paketverlusten, der effizienter werden soll.

Automatische Rückerstattungen – Davon profitieren Seller

Immer wieder beklagen Händlerinnen und Händler das Zusammenspiel mit Amazon. Mit einer aktuell angekündigten Änderung könnte es jedoch ein wenig Entlastung geben. Wie t3n unter Bezugnahme auf das Branchenportal ChannelX berichtet, sei eine automatische Rückerstattung für FBA-Artikel, die in den Versandzentren verloren gehen, geplant. Amazon wird künftig proaktiv erstatten, sobald ein Verlust gemeldet wird, heißt es. Das stellt eine erhebliche Erleichterung für Seller dar, die bisher manuell Ansprüche geltend machen mussten.

Die Rückerstattung soll zudem zum Verkaufspreis des Artikels erfolgen, was für die Betroffenen einem „kostenlosen“ Verkauf gleichkommt, da sie den Gewinn behalten können, ohne sich um Rücksendungen oder Kundenprobleme kümmern zu müssen.

Deutliche Fristverkürzung für Rückerstattungsanträge

Allerdings soll es Hinweise aus den USA geben, wo diese Regelungen bereits gelten, dass das System in der Anfangsphase nicht vollständig reibungslos lief. Zu Beginn wurden nur rund 20 Prozent der verlorenen Artikel automatisch erstattet.

Neben dieser positiven Entwicklung gibt es jedoch auch einen Wermutstropfen. Die Frist für manuelle Rückerstattungsanträge soll von bisher 18 Monaten auf 60 Tage verkürzt werden. Seller müssen ihre Berichte daher besonders genau verfolgen, um keine Ansprüche zu verlieren. Zudem soll ab Ende Dezember 2024 für importierte Artikel aus Nicht-EU-Ländern die Angabe des Herkunftslandes (Country of Origin) verpflichtend werden. Diese Änderung betrifft den internationalen Verkauf über das FBA-Programm und soll für mehr Transparenz im Handel sorgen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 16.10.2024
img Letzte Aktualisierung: 16.10.2024
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
1 Kommentare
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OliP.
16.10.2024

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Das Vorgehen war in Deutschland in mindestens den letzten 7 Jahren genau so wie beschrieben. Kann es sein das amazon das nun in den anderen Ländern einführt und deshalb für Verwirrung sorgt? In dem Schreiben das ich erhielt stand nichts über eine Änderung des Erstattungsbetrages...