Erst Ende Dezember hatte Amazon die Erstattungsrichtlinie für verlorene und beschädigte Waren empfindlich geändert. Nun gibt es weitere Anpassungen an den Prozessen – und wieder können sie sich als Nachteil von Händlerinnen und Händlern entpuppen: Wenn Waren von Marktplatzpartnern in einem Logistikzentrum des Konzerns Schaden nehmen oder wahlweise verloren gehen, haben die betroffenen Seller künftig unter Umständen weniger Zeit, um Erstattungen anzustoßen.
Über die Aktualisierung der Frist schreibt Amazon im SellerCentral: „In einigen Fällen sind diese neuen Zeitfenster für die Geltendmachung von Anträgen verkürzt.“ Einen generellen Grund zur Sorge sieht der Marktplatzanbieter allerdings nicht: Die neuen Zeitfenster „bieten Ihnen aber immer noch ausreichend Zeit, um Nachforschungen zu einem Antrag anzustellen und diesen einzureichen. So wird sichergestellt, dass alle offenen Fragen schnell geklärt werden“, heißt es weiter.
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