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Amazon kürzt Fristen für Erstattungsanträge

Veröffentlicht: 16.01.2025
imgAktualisierung: 16.01.2025
Geschrieben von: Tina Plewinski
Lesezeit: ca. 3 Min.
16.01.2025
img 16.01.2025
ca. 3 Min.
Paket des Online-Marktplatzes Amazon
kle1njke [at] gmail.com / Depositphotos.com
Schon wieder verkündet Amazon Änderungen an den hauseigenen logistischen Prozessen. Unternehmen, die FBA nutzen, sollten Obacht geben.


Erst Ende Dezember hatte Amazon die Erstattungsrichtlinie für verlorene und beschädigte Waren empfindlich geändert. Nun gibt es weitere Anpassungen an den Prozessen – und wieder können sie sich als Nachteil von Händlerinnen und Händlern entpuppen: Wenn Waren von Marktplatzpartnern in einem Logistikzentrum des Konzerns Schaden nehmen oder wahlweise verloren gehen, haben die betroffenen Seller künftig unter Umständen weniger Zeit, um Erstattungen anzustoßen.

Über die Aktualisierung der Frist schreibt Amazon im SellerCentral: „In einigen Fällen sind diese neuen Zeitfenster für die Geltendmachung von Anträgen verkürzt.“ Einen generellen Grund zur Sorge sieht der Marktplatzanbieter allerdings nicht: Die neuen Zeitfenster „bieten Ihnen aber immer noch ausreichend Zeit, um Nachforschungen zu einem Antrag anzustellen und diesen einzureichen. So wird sichergestellt, dass alle offenen Fragen schnell geklärt werden“, heißt es weiter.

Versand durch Amazon: Diese Fristen gelten für Erstattungsanträge

Je nach gelagertem Fall haben Händlerinnen und Händler unterschiedlich viel Zeit, um Erstattungen geltend zu machen:

  • Eine Frist von 60 Tagen gilt für Rückerstattungsanträge, wenn Produkte im Zuge der Betriebsabläufe verloren gegangen oder beschädigt wurden. Dabei ist der Meldezeitpunkt für den Verlust bzw. die Beschädigung entscheidend.
  • Wollen Seller eine Kundenrücksendung mit Versand durch Amazon beantragen, haben sie dafür zwischen 45 und 105 Tage Zeit. Ausschlaggebend ist der Zeitpunkt der Erstattung bzw. der Ersatzlieferung an den Kunden. Dabei müssen Händlerinnen und Händler zwingend den Ablauf von 45 Tagen abwarten. Auf diese Weise soll dem Kunden bzw. der Kundin genug Zeit eingeräumt werden, den Artikel zur Bearbeitung an Amazon zurückzuschicken.
  • Geht ein Artikel unterwegs verloren, kann in einem Zeitraum zwischen 15 und 75 Tagen nach dem Datum der Sendungserstellung ein Remissionsantrag gestellt werden. Auch hier müssen Seller zunächst eine Frist (diesmal von 15 Tagen) abwarten, bis sie den Weg hin zu einer Erstattung einschlagen. So soll sichergestellt werden, dass genügend Zeit bleibt, um die Sendung gegebenenfalls an die Marktplatzpartner zurückzuschicken.
  • Für alle anderen Remissionsanträge haben Händlerinnen und Händler außerdem 60 Tage Zeit, nachdem sie die entsprechenden Sendungen zurückerhalten haben.

Amazon: gekürzte Erstattungen alarmieren Seller

Die verkündeten Friständerungen gehören offenbar zu einer ganzen Reihe an Prozessanpassungen, die Amazon beim hauseigenen Fulfillment-Dienst FBA angeschoben hat. Ende 2024 ließ der Konzern verlauten, dass man ab dem 10. März 2025 bei Verlust oder Beschädigung von FBA-Waren nur noch die Herstellungskosten ersetzen werde, nicht mehr aber den Verkaufswert. 

Die Änderung sorgte für größeres Aufsehen, da sie zum Teil mit erheblichen finanziellen Auswirkungen für die Händlerschaft verknüpft ist. Die Herstellungskosten werden dabei entweder auf Grundlage einer Schätzung durch Amazon ermittelt oder aber durch Angaben der Händler hinterlegt.

„Das ist wahrscheinlich die größte Gebührenerhöhung aller Zeiten, denn Verlustschäden sind etwas, das bei jedem Konto ständig vorkommt. Das ist unvermeidlich“, kommentierte etwa Joel MacPherson von TrueOps. Das Unternehmen hilft Amazon-Sellern bei Erstattungsansprüchen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 16.01.2025
img Letzte Aktualisierung: 16.01.2025
Lesezeit: ca. 3 Min.
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Tina Plewinski

Tina Plewinski

Tina fokussiert sich auf Amazon, Marketingstrategien und digitale Plattformen – inklusive der Schattenseiten wie Online-Kriminalität.

KOMMENTARE
3 Kommentare
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Ki
17.01.2025

Antworten

MEINUNG: Und immer weiter die Händler ausbeuten und Probleme bereiten - Amazon , Trump, Tesla alle in einen Sack und draufhauen - da trifft man nie den Falschen! Wir kennen viele die der Meinung sind das diese 3 die größten Betrüger der Welt sind. Alle Politiker, Behörden und Aufsichtsbehörden schauen hilflos zu was die Amerikaner auf diesem Planeten abziehen!
J.L.
17.01.2025

Antworten

Amazon - nur noch die Herstellungskosten ersetzen bei FBA Wer sich auf regt sollte mal alle Geschäftsbedingungen der Versanddienstleister an schauen. Alle, außer DHL, ersetzen nur den EK bei Verlust oder Beschädigung und da muss man dann auch noch sich rum streiten, wenn man eben die EK und VK Nebenkosten haben will. Ohne Drohungen mit Prozess und/oder auch mal ein Mahnbescheid nach Rechnungsstellung (wie wir gegen Hermes) geht da gar nichts. Somit ist man mit Herstellungskosten ja gut bedient, dann da sind zumindest mal alle Kosten bis zum Produktverkauf mit drin. Versandkosten mit Handling werden vermutlich ja gut geschrieben (nur Versand bei normalen Versanddienstleistern, sprich Arbeitszeit oder Verpackung geht zu eigenen Lasten wenn man dagegen nicht vor geht). Somit sehe ich hier keine Erhöhung der Kosten denn man verliert ja nicht. Klar man hat ggf ein Artikel weniger zu verkaufen und ja für die Händler die China Schro... billig einkaufen und teuer verkaufen (oder China Händler welche Amazon FBA nutzen), ist das ein Thema. Wem interessiert das? Für alle anderen Händler (wie uns), welche ggf selber Artikel in EU Herstellen, einen GH oder Distributor vor Ort haben, jedenfalls nicht.
RD
16.01.2025

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Typisch Amazon, dass die Kosten auf die Händler umgewälzt werden. Wir haben bei unseren Sendungen an Amazon fast immer Fehlmengen, vor allem bei den Sendungen vor dem Weihnachtsgeschäft. Im Jahr 2024 hatten wir knapp 900 verlorene Einheiten mit einem Warenwert in höhe von ca. 4500€. Teilweise habe ich persönlich Pakete vorbereitet und an Amazon geschickt, alles fotografiert als Nachweis, weil ich wusste, es wird am Ende nicht am Ziel ankommen. Beispiel - Von meinen 8 Paketen wurden laut Abliefernachweis alle geliefert, von Amazon gefunden wurde aber kein einziges Stück von den 480 die in den 8 Paketen drin waren, also habe ich ein Fall geöffnet und danach folgte eine Rückerstattung für die 480 Stück. Jetzt zu Jahresbeginn schickte mir Amazon eine Aufforderung zur Stellungnahme wegen der hohen Verlustrate. Wir sollen doch unser Versandprozess optimieren. Da habe ich denen direkt die Nachweise für paar Beispiele geschickt und denen gesagt, dass das Problem offensichtlich in deren Lager liegt. Unsere Kartons und Paletten sind alle richtig beklebt. Die Warenannahme ist das Problem. Und der ganze Aufwand meinerseits das alles zu verfolgen und zu bearbeiten. Da warte ich z.Z. noch auf eine Antwort von Amazon...