Private Aktivitäten statt Kongress: Die Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden war gerechtfertigt.
Amazon hat bereits vor einem Jahr dem Betriebsratsvorsitzenden des Logistikzentrums Winsen/Luhe die Kündigung ausgesprochen. Statt Veranstaltungen des Betriebsratskongresses zu besuchen, soll er privaten Aktivitäten nachgegangen sein. So soll er Zeit mit seiner Ex-Frau verbracht haben und sich stundenlang in einem Café aufgehalten haben und sich trotzdem Kosten für Anreise, Übernachtung und Veranstaltungskosten von Amazon auszahlen lassen haben (wir berichteten).
Amazon hat den Mitarbeiter daraufhin entlassen. Da Betriebsratsmitglieder allerdings einen besonderen Kündigungsschutz genießen, landete der Fall zunächst vor dem Arbeitsgericht Lüneburg, welches die Kündigung bestätigte. Das Verhalten des Mitarbeiters stelle eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar. Der Mitarbeiter ging gegen diese Entscheidung vor dem Landesarbeitsgericht vor.
Kommentar schreiben