Fallen bei der Bestellung gesundheitsbezogene Daten an?
Bereits 2019 hat das OLG Naumburg entschieden, dass der Verkauf von apothekenpflichtigen Medikamenten auf Amazon gegen den Datenschutz verstößt (wir berichteten). Gegen dieses Urteil wurden allerdings Rechtsmittel eingelegt, sodass es vor dem BGH landete. Da es um europarechtliche Datenschutzbestimmungen geht, gab der BGH die Frage an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter. Dieser soll nächste Woche eine Entscheidung treffen, wie apotheke-adhoc.de berichtete.
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