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Steuer-Klage abgewiesen: Amazon siegt vor dem EuGH

Veröffentlicht: 14.12.2023
imgAktualisierung: 14.12.2023
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
14.12.2023
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ca. 2 Min.
Amazon
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Amazon muss keine 250 Millionen Euro Steuern nachzahlen.


Amazon muss keine 250 Millionen Euro Steuern nachzahlen. 

Die Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) wegen angeblicher Steuervorteile Amazons wurde endgültig abgewiesen, wie Golem berichtet.

Der Entscheidung geht ein jahrelanger Rechtsstreit voraus. Für das Jahr 2017 hat die EU-Kommission eine Steuerrückzahlung in Höhe von 250 Millionen Euro von Amazon gefordert. Amazon wehrte sich dagegen. 

Keine wettbewerbswidrigen Vorteile

Die EU-Kommission war der Auffassung, dass Amazon von 2006 bis 2014 vom Land Luxemburg wettbewerbswidrige Vorteile eingeräumt bekommen haben soll, wie Golem vor zwei Jahren bereits berichtete. So habe Luxemburg den Online-Riesen an sich binden wollen. Gezielte Steuervorteile für ein Unternehmen sind allerdings nach den EU-Beihilfevorschriften verboten.

Amazon wies die Vorwürfe damals bereits zurück „Wir sind der Ansicht, dass Amazon keine Sonderbehandlung von Luxemburg erhalten hat und wir Steuern in vollem Einklang mit dem luxemburgischen und internationalen Steuerrecht bezahlt haben.“ hieß es damals vom Unternehmen. Der EU-Kommission gelang es damals vor dem EU-Gericht nicht, den Vorwurf gegen Amazon nachzuweisen, sodass zugunsten Amazon entschieden wurde. 

Rechtsmittel vor dem EuGH zurückgewiesen

Die EU-Kommission legte Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ein, sodass der Fall vor dem EuGH landete. Doch auch der EuGH stellte sich auf Amazons Seite und sah keinen unrechtmäßigen Steuervorteil. Die EU-Kommission habe nach Ansicht der Richter ein falsches Bezugssystem herangezogen. Der Beschluss gegen Amazon sei daher zu Recht vom EU-Gericht für nichtig erklärt worden. Das Rechtsmittel wurde abgelehnt und der Rechtsstreit ist damit endgültig beendet. 

Veröffentlicht: 14.12.2023
img Letzte Aktualisierung: 14.12.2023
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

KOMMENTARE
3 Kommentare
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NoPrimeDay
17.12.2023

Antworten

Unfassbar... Wahrscheinlich dürfen wir dann auch nicht mehr sagen, dass Amazon weniger Steuern zahlt, als das Unternehmen eigentlich müsste, weil ja jetzt entschieden worden ist, dass alles seine Richtigkeit hat...
Ich
15.12.2023

Antworten

Zahlen nicht die Dritthändler die Differenz zu 19% ala reverse-charge?

Ich mach das bei meinen Käufern am besten auch so:

zahle also nur 16% Steuern an das Finanzamt, und die Kunden machen sich strafbar, wenn sie die Differenz dem Finanzamt nicht nachzahlen. Gute Idee, oder?
Der Geschäftssitz ist ebenfalls in München, nähe Marcel-Breuer-S trasse , da müsste ja der gleiche Steuersatz sein. Da Amazon nicht nur Geschäftssitz in den USA Türkei, Spanie, Italien, Frankreich, Deutschland oder auch Luxemburg hat, müsste logischerweise wir alle immer der Steuersatz des jeweiligen Landes gezahlt werden. Wozu war nochmal das OSS Verfahren? Achso, Gesetze gelten ja nur für andere, klar
K.I.
15.12.2023

Antworten

Wer mehr Geld hat kann sich auch mehr und bessere Anwälte leisten! Begreifen die Politiker und Kartellbehörden nicht das Amazon immer "RECHT" bekommt und nur 2 Ziele verfolgt: nicht bezahlen und nur kassieren! Das in absolut allen Situationen. Neue Gesetzte könnten hilfreich sein - aber Achtung die Lobbyisten von Amazon sind sehr zahlreich! Und im EU Parlament sind sich wie immer alle sehr uneinig!