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Naturschützer sind weiter gegen Amazon-Lager in Echzell

Veröffentlicht: 21.11.2023
imgAktualisierung: 21.11.2023
Geschrieben von: Hanna Hillnhütter
Lesezeit: ca. 2 Min.
21.11.2023
img 21.11.2023
ca. 2 Min.
Baustelle eines Lagers
Richard Thornton / Shutterstock.com
Naturschützer des BUNDs wollen den Bau des Amazon Lagers in Echzell weiterhin verhindern.


Naturschützer wollen den Baustopp beibehalten. 

Der Bau des Amazon-Zentrums in Echzell sorgt weiter für Streit. Momentan ist der Bau des Logistikzentrums gestoppt. Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) aus Wetterau klagte gegen den Bau des Lagers, da ein Vogelschutzgebiet beeinträchtigt werden könnte – wir berichteten. Gegen diesen Stopp hat der Bauherr einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Gießen eingelegt. Dieser Eilantrag wird laut FAZ vom BUND nun mit einem Schreiben angegriffen.

Geänderte Baugenehmigung

Die Arbeiten ruhen bereits seit zwei Jahren, seit einem Beschluss des hessischen Verwaltungsgerichtshofs. Die Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung wurde von den Naturschützern angezweifelt. Der BUND Wetterau um den Kreisvorsitzenden Werner Neumann und die hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz konnten das Gericht überzeugen, dass das Gutachten zu den Auswirkungen des Bauvorhabens auf die Tierwelt unzureichend ist. Der Verwaltungsgerichtshof ist der Auffassung, dass eine Sichtung an Ort und Stelle notwendig sei. 

Laut eines neuen Gutachtens der Unteren Naturschutzbehörde des Wetteraukreises sind keine Nachteile für das Vogelschutzgebiet „Wetterau“ und die umliegenden Flora-Fauna-Habitat-Gebiete (FFH-Gebiete) durch den Bau zu befürchten. Diese durch das Gutachten abgeänderte Baugenehmigung soll nun nach Ansicht des Bauherren erteilt werden. 

BUND sieht weiterhin Gefahr für Vögel

Der BUND sieht allerdings auch im neuen Gutachten Mängel. So sollen Angaben über das Vorkommen und Verhalten der Brut- und Rastvögel in dem Gebiet fehlen. Laut BUND zeigt das neue Gutachten außerdem, dass seit Baubeginn die Bekassine in einigen Gebieten nicht mehr vorkommt. Auch die Häufigkeit und Dichte von Kranichen sei verringert worden. 

Zudem sei die auf manche Vogelarten abschreckende „Kulissenwirkung“ nach Angabe der Naturschützer im Gutachten nicht beachtet, sodass der Baustopp bestehen bleiben soll.

Veröffentlicht: 21.11.2023
img Letzte Aktualisierung: 21.11.2023
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Hanna Hillnhütter

Hanna Hillnhütter

Hanna hat die juristischen Entwicklungen im Blick – mit Fokus auf Abmahnungen, Wettbewerbsrecht und aktuelle EU-Verordnungen.

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