Für das Finanzamt sind Warentester:innen vergleichbar mit Influencer:innen.
Seit einigen Jahren bietet Amazon auch hierzulande die Möglichkeit, im Gegenzug für Produktbewertungen kostenlose Artikel zu erhalten. Das sogenannte Vine-Programm klingt für Verbraucher:innen zunächst einmal ziemlich lohnenswert. Doch die wenigsten haben dabei sicherlich auf dem Schirm, dass die Waren steuerrechtlich als Bezahlung gelten und folglich auch gegenüber dem Finanzamt gemeldet werden müssten. Wie unter anderem Giga berichtet, fordert Amazon die Vine-Teilnehmenden jetzt seit dem 1. November zum Ausfüllen eines Steuerfragebogens auf.
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Nun muss aber mal erklärt werden, worin der Unterschied zwischen Muster besteht und was ein verkaufsfertige s Produkt darstellt. Für mich ist ein Muster im Grunde ein wertloser Gegenstand, der ja auch bei Amazon mit 0 Euro deklariert wird.
Warum sollen also die Preise für die offizielle Handelsware herangezogen werden? Viele Testmuster gehen auch bereits beim testen kaputt oder laden irgendwann eh im Mülleimer oder sind verbraucht (Rasierklingen, Kaffee, Nahrungsergänzu ngsmittel etc). Von einem Einkommen kann man hier nicht reden.
Ich bin mal gespannt auf die ersten Gerichtsurteile bei Klagen.
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Ihr werden darauf stoßen, dass VINE als Grauzone gesehen wurde, zu der es auch keine Rechtssprechung gibt.
Und dass das Finanzamt mitreden WILL, davon kann zunächst ja auch noch nicht die Rede sein. DAC7 zielte nie direkt auf Produkttests ab. Die sind nun mehr oder weniger zufällig auch betroffen.
Freudig wird das Thema von den Beamten sicherlich erwartet werden. Da wird keiner Lust haben, den Restwert eines 10-30 Euro China-Artikels zu bestimmen, der gleichzeitig auch im 1-Euro-Shop (mit Gewährleistung und Umtauschrecht) angeboten wird. Oder besser gesagt die angegebenen Werte in der Steuererklärung zu prüfen.
Hochwertige Markenartikel sind eher die Seltenheit. Einen teuren Fernseher haben viele Vine-Nutzer auch nach Jahren noch nicht zum testen angeboten bekommen.
Abgesehen davon ist überhaupt noch ungeklärt, ob die Produkte überhaupt als Gegenleistung zu bewerten sind. Diese wird einem nämlich nicht als solche zugesichert! Der Hersteller kann sie nach belieben zurückverlangen . Die Rezension bleibt hingegen bestehen.
Mit der Sechsmonatsfris t sichert sich lediglich Amazon ab. Und dass die Ware dann nicht zurückverlangt wird, dürfte regelmäßig eher eine reine Kostenentscheid ung (Retoure & Entsorgung) dienen.
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