Verstößt das Kartellrecht gegen EU-Recht? Nö, findet der BGH.
Am Bundesgerichtshof findet aktuell eine spannende Verhandlung statt: Es geht um nicht weniger, als die Feststellung, ob Amazon eine Stellung von „überragende Marktmacht“ besitzt. Die Einordnung hätte weitreichende Konsequenzen. Seit 2021 hat das Bundeskartellamt nämlich mehr Befugnisse im Umgang mit Playern, die eine überragende Marktmacht haben. Dass Amazon diese Einordnung nicht schmecken würde, ist also logisch (wir berichteten).
Unter anderem argumentiert Amazon damit, dass die 2021 eingeführten Regularien nicht mit dem EU-Recht vereinbar seien. Dies sieht der BGH aber anders.
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