Überragende Marktmacht? – Amazon wehrt sich gerichtlich gegen drohende Kontrollen

Veröffentlicht: 27.06.2023
imgAktualisierung: 27.06.2023
Geschrieben von: Tina Plewinski
Lesezeit: ca. 2 Min.
27.06.2023
img 27.06.2023
ca. 2 Min.
Amazon-Logo
Jonathan Weiss / Shutterstock.com
Hat Amazon eine überragende Marktbedeutung inne? Mit dieser Frage setzt sich der BGH auseinander.


Amazon möchte kein Unternehmen mit überragender Marktbedeutung sein – und wehrt sich gegen eine entsprechende Einordnung.

Für Amazon ist der Dienstag kein Tag wie jeder andere. Denn am Dienstag beschäftigt sich der Bundesgerichtshof (BGH) erstmalig mit der Frage, ob Amazon tatsächlich ein Unternehmen mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ ist oder nicht  (Az. KVB 56/22). 

Im Sommer hatte das Bundeskartellamt dem Online-Riesen Amazon einen solchen Status bescheinigt, da er ein „zentraler Schlüsselspieler im Bereich des E-Commerce“ sei und mit seinen zahlreichen Angeboten als Marktplatz und Händler sowie im Bereich der Cloud- und Streaming-Services ein enormes digitales Ökosystem bildet. Gegen diese Einstufung hatte das Unternehmen Beschwerde eingelegt, weshalb sich der Kartellsenat in Karlsruhe nun mit der Sache beschäftigt.

Deshalb stemmt sich Amazon gegen die Einstufung des Kartellamtes

Dass Amazon auf den Status als Firma mit „überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb“ gern verzichten würde, hat auch seinen Grund: Seit dem Jahr 2021 hat das Bundeskartellamt mit Blick auf solche marktmächtigen Akteure einen größeren Handlungsspielraum und mehr Gewalt.

Sieht das Kartellamt durch einen Akteur den Wettbewerb in Gefahr, kann es unter anderem gewisse Geschäftspraktiken verbieten – und zwar selbst dann, wenn die Unternehmen auf gewissen Märkten (noch) keine marktbeherrschende Stellung erreicht haben. „Das ist ein bedeutender Unterschied zur bisherigen Missbrauchsaufsicht und erlaubt dem Bundeskartellamt, auch frühzeitig einzugreifen, um die Märkte offen zu halten, Innovationen zu fördern und die Auswahlmöglichkeiten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen“, zitiert finanzen.net die Behörde.

Konkret habe das Bundeskartellamt etwa die Befugnis, Firmen die Bevorzugung eigener Angebote gegenüber Konkurrenten zu untersagen oder gegen die Ausnutzung einer Datenmacht vorzugehen.

Amazon sieht sich als Teil eines wettbewerbsintensiven Marktes

In der Vergangenheit hatte sich Amazon immer wieder dagegen verwehrt, als Unternehmen mit übermächtiger Marktmacht eingestuft zu werden. So bezeichnete der Konzern den Einzelhandelsmarkt, in dem man aktiv sei, beispielsweise als „sehr groß und ausgesprochen wettbewerbsintensiv“. Das gelte nach Einschätzung von Amazon nicht nur für den stationären, sondern auch den digitalen Bereich. „Wir konkurrieren mit vielen etablierten, erfolgreichen deutschen und internationalen Unternehmen – und das gilt gleichermaßen für unsere Geschäfte in anderen Branchen“, so ein Konzernsprecher laut dem Bericht von Finanzen.net.

Der Zeitpunkt einer gerichtlichen Entscheidung ist derzeit ungewiss.

Sie wollen immer über die neuesten Entwicklungen bei Amazon informiert sein? Mit unseren Newslettern erhalten Sie die wichtigsten Top-News und spannende Hintergründe direkt in Ihr E-Mail-Postfach – Jetzt abonnieren!
Veröffentlicht: 27.06.2023
img Letzte Aktualisierung: 27.06.2023
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Tina Plewinski

Tina Plewinski

Tina fokussiert sich auf Amazon, Marketingstrategien und digitale Plattformen – inklusive der Schattenseiten wie Online-Kriminalität.

KOMMENTARE
6 Kommentare
Kommentar schreiben

M.P.
03.07.2023

Antworten

Amazon muss reguliert werden, am besten weltweit und zwar schnellstens. Alleine schon, dass sich ein Unternehmen auf eigene AGB beruft und diese über Landesgesetze stellt geht gar nicht. Das ist, als würden mit meiner Unterschrift im Arbeitsvertrag nur noch die Gesetze gelten, die mir der Arbeitgeber in diesem Vertrag diktiert, denn ich habe ja unterschrieben.
embe
01.07.2023

Antworten

wenn viele Regierungen, auch die deutsche, sich selbst über Ihre eigenen Gesetze hinwegsetzen darf Amazon das doch wohl auch. Wer bei Amazon verkaufen will, oder auch nicht, kann das immer noch selbst entscheiden! Wenn mir das Gebaren nicht passt, dann verkaufe ich halt nicht mehr über Amazon. So einfach ist das!
H.S
29.06.2023

Antworten

Ich schließe mich den Ausführungen von lux zu 100% an! Ich hoffe das die Richter eine schnelle Entscheidung treffen werden zugunsten aller Amazon Händler und Kunden. Die Gleichgültigkei t mit der Amazon seine Händler behandelt ist unerträglich. Da helfen auch die Textbausteine nicht!
lux
28.06.2023

Antworten

Amazon ist so mächtig, dass es sich leistet, sich im Einzelfall, nicht um die Gesetze im jeweiligen Land, sondern nur um die Beachtung der eigenen Regeln zu kümmern. Die eigenen Regeln (oder deren Umsetzung) sind aber meist so schlecht gemacht, dass damit regelmäßig Rechte von anderen Akteuren verletzt werden.

Es ist verständlich dass Amazon so vorgeht, denn die unterschiedlich en Gesetzte in jedem einzelnen Land einzuhalten, ist teuer, weil man für jedes Land teure Mitarbeiter benötigt, die nur dieses Land und dessen Gesetze beachten. Ein kostenoptimiert er globaler Support kann nicht jedes relevante Landesgesetz kennen. Komplexer wird es noch bei Länderübergreif enden Transaktionen.

Auch wenn es verständlich ist, ist es aber keinesfalls akzeptabel. Es macht den Markt kaputt, zugunsten von Amazon. Das heute oft bis zu 50% der Einnahmen eines Produktverkaufs eines Dritten an Amazon gehen, zeigt wie marktmächtig Amazon ist. Wer würde so hohe Kosten hinnehmen, wenn den Marktplatz nicht so bedeutend wäre.

Leidtragende sind Händler, die täglich gegen Windmühlen kämpfen, und Kunden, die die hohen Kosten über die überteuerten Amazon Preise tragen.

Amazon ist übermächtig! Strake Regulierung dringend nötig! Es hilft leider nur Druck. Nicht umsonst, ist Druck auch Amazons Mittel der Wahl gegenüber seinen Marktplatzakteu ren.
S.H.
28.06.2023

Antworten

Amazon unterstellt einem Preisfehler, da der Preis angeblich zu hoch sei und verkauft die Artikel teurer.
Natürlich nutzt Amazon seine Datenmacht aus. Wie grotesk das Gegenteil zu behaupten.
H.S
27.06.2023

Antworten

Amazon sieht die Dinge in sehr sehr vielen Bereichen anders als ALLE anderen. Mal sehen wie gut die Richter hier wirklich informiert sind.