Am Donnerstag hat das Verwaltungsgericht Hannover zugunsten Amazons entschieden. Verhandelt wurde über eine permanente Datenerfassung Amazons mittels Handscannern im Amazon Logistikzentrum Winsen/Luhe.
Bereits im Jahr 2017 wurde gegen Amazon ein Kontrollverfahren von der niedersächsischen Datenschutzbeauftragen Barbara Thiel eingeleitet. Im Jahr 2020 wurden die Überwachungsmaßnahmen dann mit einer Verfügung untersagt (wir berichteten). Gegen diese ging Amazon vor und bekam nun vor Gericht recht.
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