Wegen der Verletzung von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrates hat das Arbeitsgericht Wesel eine einstweilige Verfügung gegen Amazon erlassen.
Betriebe und Geschäfte sehen sich zur Zeit besonderen Herausforderungen an Sicherheit und Hygiene ausgesetzt, dafür sorgt die Covid-19-Pandemie. Um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten, sollen besondere Vorsichtsmaßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört etwa das sogenannte Social Distancing, also das Einhalten eines Abstandes von meist 1,5 bis 2 Metern zur nächsten Person.
Ob seine Arbeitnehmer in den Logistiklagern diesen empfohlenen Sicherheitsabstand einhalten, wollte Amazon offenbar mittels Videoüberwachung kontrollieren – das berichtet etwa rp-online und bezieht sich dabei auf einen Beschluss des Arbeitsgerichts Wesel.
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LOESUNG (ganz einfach) - weniger MITARBEITER mit mehr PLATZ zeitgleich arbeiten lassen, auf UMSATZ verzichten und die G I E R einschraenken!
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