Support & Hilfe
Newsletter Bei uns werben

Wegen Rassismus: Amazon-Betriebsrat muss Geldauflage zahlen

Veröffentlicht: 06.12.2019
imgAktualisierung: 06.12.2019
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
06.12.2019
img 06.12.2019
ca. 2 Min.
Konzept-Bild Rassismus mit Papierfiguren
Lijphoto / Shutterstock.com
In einem Betriebsrat am Amazon-Standort in Graben soll es zu rassistischen Äußerungen gekommen sein.


In einem Betriebsrat am Standort Graben soll es mehrmals zu rassistischen Äußerungen gekommen sein.

Am Amazon-Standort in Graben sind gut 1.800 Menschen beschäftigt. Sie stammen aus gut 18 verschiedenen Nationen. Schon allein dieser Grad an Vielfalt verbietet jede Form von Rassismus von vornherein. Dennoch musste sich jetzt ausgerechnet der Vize-Betriebsrat laut der Augsburger Allgemeinen vor dem Strafgericht wegen solcher Äußerungen verantworten.

Alles nur ein Missverständnis?

Der Vize-Betriebsrat soll im Oktober während einer Betriebsratssitzung unter anderem die Aussage getroffen haben, dass sich jeder Deutsche einen Ausländer halten solle. Auf Nachfrage konkretisierte er: „Wie einen Hund.“ Seine Kollegen beschwerten sich daraufhin beim Personalchef und forderten die fristlose Entlassung. Die Konsequenz war allerdings lediglich eine Ermahnung. Also wurde der Vize-Rat angezeigt.

Vor Gericht soll er nun gesagt haben, dass alles nur ein Missverständnis gewesen sei. Er sei nicht rassistisch: „Jeder Deutsche könnte doch einen haben, jeder hat doch ein Zimmer frei“, sei der tatsächliche Wortlaut gewesen. Schließlich habe er schon vielen ausländischen Mitarbeitern geholfen. Ihm tue das Missverständnis Leid.

Ränkespiel im Betriebsrat

Hinter den Vorwürfen vermutet der Vize-Rat stattdessen einen Racheakt: Andere hätten die Betriebsratswahl verloren und dies sei nun die „Retourkutsche“. Er und der Vorsitzende sollen „weggebracht“ werden. Der Richter indes vernahm mehrere Zeugen, die die vorgeworfenen Äußerungen ebenfalls gehört haben wollen. Der Personalchef gab in seiner Befragung an, dass der Vize-Rat sich in den achteinhalb Jahren beim Unternehmen nichts hat zuschulden kommen lassen.

Die Beteiligten einigten sich daher darauf, das Verfahren gegen eine Auflage einzustellen. Der Vize-Rat soll nun 2.500 Euro an den Verein „Tür an Tür“ zahlen. Dieser setzt sich für die Integration von Flüchtlingen ein.

Veröffentlicht: 06.12.2019
img Letzte Aktualisierung: 06.12.2019
Lesezeit: ca. 2 Min.
Artikel weiterempfehlen
Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
0 Kommentare
Kommentar schreiben