Amazon muss einen Schritt auf seine Seller zugehen und seine Geschäftsbedingungen händlerfreundlicher gestalten – das ist aber nur ein kleiner Zwischensieg.
„Amazon hat seine allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Marktplatzhändler in den vom Bundeskartellamt beanstandeten Punkten geändert und weitere Änderungen des Marktplatzbetriebs zugesichert, mit denen die wettbewerblichen Bedenken in Bezug auf die gerügten Verhaltensweisen ausgeräumt werden“ – so lautet das Ergebnis des Verfahrens im Fallbericht des Bundeskartellamtes. Unter anderem muss Amazon seine bisherigen Bestimmungen zu Kündigungsfrist, Haftung und Gerichtsstand ändern, die neuen Regelungen kann man im Detail bei den OnlinehändlerNews nachlesen. Und: Sie gelten nicht nur für den deutschen Marktplatz, sondern auch für Großbritannien, Frankreich, Italien, Spanien, Amerika und Asien.
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