Juristische Fragen und Probleme
Markenrecht
Wenn ein Seller sich an ein bereits bestehendes Listing für ein markenrechtlich geschütztes Produkt anhängt, kann es zu Konflikten kommen, wenn man nicht die Originalware, sondern eine Fälschung oder ein minderwertiges Produkt verkauft (sogenanntes „Listing Hijacking“).
„Listing Hijacking“: Listing Hijacking bezeichnet die Praxis, bei der sich ein anderer Verkäufer an ein bestehendes Produktlisting anhängt, aber eine minderwertige oder sogar gefälschte Version des Produkts verkauft. Dies kann die Produktbewertung und den Ruf des Listings erheblich schädigen und dazu führen, dass der ursprüngliche Verkäufer oder Hersteller Umsatzeinbußen erleidet.
Markeninhaber werden dies erwartungsgemäß als Verletzung ihrer Markenrechte betrachten, da der Ruf ihrer Marke durch minderwertige Produkte geschädigt wird. Es ist also nicht gestattet, sich an ein Angebot anzuhängen, wenn man nicht das identische Original-Produkt verkauft. Selbst wenn es sich nicht um Fälschungen handelt, können Seller Produkte verkaufen, die dem Listing zwar entsprechen, aber aufgrund von schlechteren Lagerungs- oder Versandbedingungen in minderer Qualität verkauft werden. Dies kann zu rechtlichen Streitigkeiten führen, wenn der Originalhersteller auf die schlechte Qualität aufmerksam wird und darin einen Verstoß sieht. Darüber hinaus ist es auch ein Markenrechtsverstoß, wenn es sich zwar um ein Original handelt, dieses aber nicht für den europäischen oder deutschen Markt bestimmt war, sondern aus einer Kollektion stammt, die beispielsweise für den US-amerikanischen Markt gedacht war. Auch solche Verkäufe können und werden große Brands verhindern.
Urheberrecht
Aber auch das Urheberrecht führte in der Vergangenheit immer wieder zu Abmahnungen. Das ist zum Teil auch nachvollziehbar, denn diejenigen, die die Fotos erstellt haben, wollten logischerweise nicht, dass andere von ihrer Arbeit profitieren und die Fotos sorglos und ohne Bezahlung mitnutzen dürfen. Die Folge waren Abmahnungen wegen Urheberrechtsverstößen. Allerdings ist aber gerade das System von Amazon darauf ausgelegt, dass alle die gleiche Artikelbeschreibung und demzufolge auch die Produktbilder mitnutzen. Wie kann man dieses Dilemma in der Praxis lösen?
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